Für die Immobilienverwaltungssoftware sind Eigentümer zugleich auch Mandanten, für beide erscheint das Fenster Eigentümer.
Die Liste der Eigentümer kann exportiert und ausgedruckt werden.
Durch [Bearbeiten] oder durch Doppelklick auf die betreffende Zeile können die Daten verändert werden:
Im Reiter [MWST/Kompetenz] wird die Kompetenzlimite der Verwaltung und die Berechnungsmethode zur Ermittlung von Nutzungsänderungen festgelegt. Eine Methode gilt jeweils für ein Intervall; mehrere Intervalle können definiert werden:
Durch [eintragen] kann ein neues Intervall zugefügt werden, das setzt voraus, dass der letzte Eintrag kein offenes Ende definiert hat.
Durch [bearbeiten] oder Doppelklick auf den betreffenden Eintrag kann ein Berechnungsintervall verändert werden. Die Intervalle dürfen sich nicht überlappen, das Ende des letzten Intervalls kann aber offen bleiben:
Erst wenn eine MWSt-Registrierung für einen Eigentümer eingetragen worden ist, können Abschlüsse über seine Liegenschaften berechnet werden!